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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BRANDsBUSINESS, Inh. Kirsten Rüger · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BRANDsBUSINESS, Inhaberin Kirsten Rüger (nachfolgend "Anbieter") und Unternehmern (§ 14 BGB) über Lieferung von Werbetaschen und Druckleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Anfragen über unser Online-System sowie Angebote sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Mindestmengen und Staffelpreise

Alle Produkte unterliegen Mindestbestellmengen, die im jeweiligen Angebot ausgewiesen sind. Die Mindestmenge beträgt in der Regel 1.000 Stück pro Produkt und Druckvariante. Staffelpreise gelten ausschließlich für die angegebenen Mengenstufen; Zwischenmengen werden zur nächsthöheren Staffelstufe abgerechnet.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

Lieferzeiten werden im Angebot verbindlich angegeben. Standard-Lieferzeit: 10–14 Werktage nach Druckfreigabe. Express-Lieferung: 5–7 Werktage gegen Aufpreis. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

§ 6 Druckvorlagen

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Qualität, Rechtmäßigkeit und drucktechnische Eignung der übermittelten Druckvorlagen. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Logos, Marken und Grafiken verfügt. Die finale Freigabe der Druckvorlagen obliegt dem Auftraggeber. Nach erteilter Druckfreigabe übernehmen wir keine Haftung für inhaltliche oder qualitative Mängel, die auf der Vorlage beruhen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung und Verlust zu sichern.

§ 8 Mängelhaftung

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 8 Werktage nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) oder gewähren Minderung. Farbabweichungen bis 5 % gegenüber dem genehmigten Muster gelten als technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter companybag.de/datenschutz.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Seligenstadt, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.